Skip to content

Analyseauswertung für Bodenmaterial und Baggergut nach den Vorgaben der Ersatzabaustoffverordsnung (EBV) - ZOW Tabelle

License

Notifications You must be signed in to change notification settings

Fladimir97/ZOW-Tabelle-Boden-EBV

Repository files navigation

ZOW-Tabelle für Bodenmaterial und Baggergut nach den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung - EBV ♻️

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt seit dem 01. August 2023 bundesweit einheitlich, wie mineralische Ersatzbaustoffe hergestellt und verwertet werden dürfen. Als mineralische Ersatzbaustoffe gelten insbesondere Bauschutt aber auch Bodenmaterial und Baggergut.

Die Ersatzbaustoffe werden nach Ihrer Schadstoffbelastung bestimmten Güteklassen zugeorndet. Die Auswertung und Interpretation der Analyseergebnisse ist, insbesondere bei Bodenmaterial und Baggergut, teils unübersichtlich und mühsam. Zahlreiche Faktoren, wie die Bodenart (Sand, Lehm, Ton, Schluff) oder der TOC-Gehalt haben Auswirkungen auf die jeweiligen Schadstoff-Grenzwerte. Aus diesem Grund wurde die hier vorliegende ZOW-Tabelle entwickelt. Das Programm ist speziell auf die Materialarten Bodenmaterial (BM) und Baggergut (BG) ausgerichtet und ermittelt bequem und schnell die jeweilige Güteklasse. Hierbei werden auch technisch gängige Interpretationshilfen berücksichtigt.

1. Installation & Setup

Das Programm kann für Windows Anwendungen als .exe hier heruntergeladen werden: Download
Den vollen Release der aktuellen Version 1.0.1 finden Sie hier

Das Programm wurde mit Hilfe von Electron kompiliert.

2. Wie funktioniert die Tabelle?

In die Tabelle werden die Messwerte und Stammdaten des jeweiligen Haufwerks eingegeben. Die Tabelle errechnet, ob bei dem jeweiligen Parameter Schadstoffüberschreitungen vorliegen, und gibt eine Einstufung ab. Die Messwerte werdne hierbei automatisch gerundet. Außerdem wird ein Detailbericht angefertigt.

In der ersten Spalte der Tabelle ist für jeden Parameter eine Checkbox hinterlegt. Sobald diese Checkbox aktiviert ist, werden die entsprechenden Messwerte tabellarisch im Detailbericht aufgeführt. Die Messwerte sind hierbei aufsteigend sorteirt. Zudem werden die Werte Mittelwert (X̅) sowie X̅ + Streuung aufgelistet. Diese sind wichtig für die Interpretation der Messergebnisse. Weitere Informationen dazu unter Ziff. 4 Technische Hinweise.

Weitere Funktionen der Tabelle:

  • 💾 Speichern und Laden
  • 📊 Grafische Auswertung der Messergebnisse
  • 🖨️ Drucken / Generireung einer PDF der Tabelle und des Detailberichts
  • 🧪 Ermittelt die erforderliche Probenzahl nach den Vorgaben der LAGA PN98 bzw. der DIN 19698-6
  • 📈 Ermittelt in Abhängigkeit der einstufungsrelevanten Zuordungswerte, ob Schadstoff inhomogen verteilt sind

3. Technische Hinweise

Die vorliegende ZOW-Tabelle wendet auch gängige Interpretationsmuster wie die Rundungsregel, die 4 von 5 Regel und den statistischen Ansatz der Methosa an.

3.1 Runden

Die Messwerte werden gerundet. Bei der Rundung wird analog auf die Vorgaben der Ziff. 2.9 der TA-Luft zurückgegriffen. Einstufungsrelevant ist demnach die Nachkommastelle, in der der jeweilige Grenzwert definiert wird.

Beispiel: Der BM-0 Grenzwert liegt bei PAK₁₆ bei 3 mg/kg. eine Nachkommastelle ist im Gesetzestext nicht definiert. Daher wird bei PAK₁₆ auf die volle Zahl gerundet.

▶️ Messwert 1: 3,45 mg/kg wird abgerundet auf 3 mg/kg.
▶️ Messwert 2: 3,52 mg/kg wird aufgerundet auf 4 mg/kg.

3.2 Die 4 von 5 Regel und der statistische Ansatz

Die Probenahme bei Erdaushub hat gem. § 14 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 EBV grundsätzlich nach den Vorgaben der LAGA PN98 zu erfolgen. Dieses Regelwerk beschreibt wir Haufwerke beprobt werden.

Die Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA PN98 umfasst auch Informationen zur Bewertung der Messergebnisse:

"Für die Beurteilung streuender Analysenergebnisse ist in der Methodensammlung Feststoffuntersuchung (Methosa) eine Beurteilungsgrundlage hinterlegt, anhand derer man entscheiden kann, ob die Ergebnisse eine vorgegebene Grenze einhalten."
(vgl. Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (LAGA PN 98) Stand: 5. Mai 2019 Seite 15)

In der Methosa ist folgendes geregelt: Ein Grenzwert gilt als eingehalten, wenn die obigen Voraussetzungen und mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • alle Messwerte der Laborproben unterschreiten den Grenzwert oder
  • der Mittelwert (X̅) und 80 % (4 von 5-Regel) aller Laborproben (LP) unterschreiten den Grenzwert oder
  • der Mittelwert (X̅) zuzüglich der ermittelten Streuung des Mittelwerts unterschreitet den Grenzwert (statistischer Ansatz)

Das Programm ermittelt zur vereinfachten Analysebewertung automatisch für die gewünschten Paramter den Mittelwert und die Streuung.